AGB

Zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage, Peoplefotografie
und allen damit verbundenen Dienstleistungen und Produkten
von Designerin


Cornelia Graul (Flair-Fotografie; CG-dessin)

I. Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin Cornelia Graul erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge.

Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung

aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei

Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium

sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben,

digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen.

Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes

und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche

des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die

Fotografin ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

6. Bei Aufträgen in Verbindung mit mobilem Studio oder Kulisse sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit der Fotografin für Aufbau und Vorbereitung

enthalten. Pausen bei längeren Fotoreportagen (Hochzeit) werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart,

verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin und

seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

7. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

8. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich

abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei der Fotografin und eine

Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe

an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe

sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars

an die Fotografin über.

3. Die Fotografin darf nach Anfrage beim Auftraggeber die Fotos im Rahmen Ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden

(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu

ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen

Preislisten, die auf der Website der Fotografin zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage kann eine Anzahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnet werden. Die

Fotografin bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Brief mit einer Auftragsbestätigung.

Wenn keine Anzahlung durch die Fotografin bestimmt wurde, wird erst nach erfolgter Zurücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung

durch den Auftraggeber die Auftragsvergabe verbindlich für beiden Parteien.

Bestimmt die Fotografin eine Anzahlung, wird diese innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit

seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.

Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per

Überweisung auf das Konto der Fotografin fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der

Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand. Nach einer

Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder

die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers

zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum

der Fotografin.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält

den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene

Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder

Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des

Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

8. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten

Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen

werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

Sonderfall Corona: Sollte zum angesetzten Zeitpunkt des Shootings gesetzlich vorgeschriebene Einschränkungen der Tätigkeit oder

Veranstaltungsdurchführung nicht möglich sein, ist ein Verschieben des Termins möglich.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt,

werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR , je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR . Bei Anreise mit der Bahn oder dem

Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten, wie unvorhergesehene Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im

Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. Bezieht sich die Buchung auf einen Termin später als 4 Monate nach Auftragsbestätigung, ist die Fotografin ist berechtigt zum Rücktritt aus

dem Vertrag bis zu 4 Monate vor Auftragstermin. In diesem Fall ist die Fotografin bemüht, für Ersatz insbesondere durch Ihren Partnerfotografen

zu sorgen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Geleistete Anzahlungen vom Auftraggeber werden im vollen Umfang zurückerstattet.

Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder

vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder

vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit

großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen

etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf kurzfristig zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt

zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung

seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

2. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter

Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.

Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet

nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz

ist ausgeschlossen.

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine

Haftung.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber

kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf

hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu

machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben.

Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein

Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei

Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche

Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz 1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf

verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.

Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2023. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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